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   BGH, 23.08.1974 - 2 StR 298/74   

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https://dejure.org/1974,1176
BGH, 23.08.1974 - 2 StR 298/74 (https://dejure.org/1974,1176)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1974 - 2 StR 298/74 (https://dejure.org/1974,1176)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1974 - 2 StR 298/74 (https://dejure.org/1974,1176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der Untersuchungshaft - Ablehnung der Anrechnung im früheren Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 355
  • NJW 1975, 64
  • MDR 1974, 1033
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.07.1965 - 2 StR 172/65

    Verstoß gegen die deutsch-schweizerische Vereinbarung über die Durchführung des

    Auszug aus BGH, 23.08.1974 - 2 StR 298/74
    Dabei wird von ihnen aber verkannt, daß mit der Entscheidung nach § 31 Abs. 2 JGG das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung verliert, weil der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe aufgerufene Richter diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen hat (BGH, Urteil vom 28. Juli 1965 - 2 StR 172/65 -).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Mit einer Entscheidung nach § 105 Abs. 2 i. V. m. § 31 Abs. 2 JGG verliert das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung; der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe aufgerufene Richter hat diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einbezogenen Entscheidung zu bestimmen (vgl. [u. a.] BGHSt 25, 355).
  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im

    Mit einer Einbeziehung nach § 31 Abs. 2 JGG verliert das einbezogene Urteil im Strafausspruch seine Wirkung, weil der nunmehr zur Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe aufgerufene Richter diese selbständig und losgelöst von dem Strafausspruch der einzubeziehenden Entscheidung zu bestimmen hat (BGH, Urt. v. 28. Juli 1965 - 2 StR 172/65; BGHSt 25, 355, 356; BGHSt 37, 34, 39 f = BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4).
  • BVerfG, 19.03.2001 - 2 BvR 430/01

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer Jugendstrafe aus einem rechtskräftigen

    Die revisionsrechtlichen Entscheidungen, namentlich in BGHSt 25, 355 [356]; 37, 34 [39 f.]; BGH, StV 1992, S. 432, betrafen die Frage einer Bindung des neuen Tatrichters im Erkenntnisverfahren an die Rechtsfolgenentscheidung aus dem einbezogenen Urteil.
  • BGH, 14.12.1995 - 1 StR 532/95

    Untersuchungshaft - Nichtanrechnung - Jugendstrafrecht - Jugendvollzug

    Da die Frage der Anrechnung der Untersuchungshaft zu diesen Rechtsfolgen gehört, hatte der Tatrichter auch hierüber neu zu befinden (vgl. BGHSt 25, 355; Brunner JGG 9. Aufl. § 31 Rdn. 14 m.w.N.).
  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

    Die vorliegende Tat und die in der einbezogenen früheren Entscheidung festgestellte Straftat sind im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zur Grundlage einer einheitlichen originären Sanktion zu machen (vgl. BGHSt 25, 355, 356).
  • BGH, 05.07.1990 - 1 StR 320/90

    Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen - Nichtwürdigung der Gesamtheit

    Erforderlich ist eine völlig neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und die jetzt abgeurteilten Taten (vgl. BGHSt 25, 355, 356; BGH, Urt. vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, zum Abdruck in BGHSt 37 bestimmt).
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